Honorar & Kostenklärung
Transparenz ist die Basis für Vertrauen. Da ich eine Privatpraxis führe, unterscheidet sich der Abrechnungsweg je nach Versicherungssituation. Um unserem gemeinsamen Anspruch an Klarheit von Beginn an gerecht zu werden, besprechen wir die genauen Honorarsätze, die sich an der amtlichen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) orientieren, ganz transparent im Vorfeld unseres ersten Gesprächs oder direkt im Rahmen unseres Ersttermins.
Privatversicherte & Beihilfeberechtigte
Die Kosten für Psychotherapie werden von den meisten privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe in der Regel übernommen. Da Verträge sehr unterschiedlich gestaltet sind, empfehle ich, vorab kurz bei Ihrer Versicherung nachzufragen, in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen enthalten sind.
Mein Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Sie erhalten eine Rechnung zur Einreichung bei Ihrer Versicherung.
Selbstzahlende
Viele Patientinnen und Patienten entscheiden sich bewusst für eine selbstfinanzierte Therapie. Häufige Gründe sind größere Vertraulichkeit, ein unkomplizierter Therapiebeginn ohne Antragsverfahren sowie mehr Flexibilität bei Dauer und Sitzungsabständen.
Gesetzlich Versicherte: Kostenerstattungsverfahren
Unter bestimmten Voraussetzungen kann im Einzelfall eine Kostenübernahme nach §13 Abs. 3 SGB V durch die gesetzliche Krankenkasse geprüft werden. Bitte informieren Sie sich hierzu vorab direkt bei Ihrer Krankenkasse über die jeweiligen Voraussetzungen und Möglichkeiten.
Gerne unterstütze ich Sie bei Bedarf im weiteren Verlauf mit den erforderlichen therapeutischen Unterlagen.
Paartherapie, Coaching & Mediation
Diese Leistungen werden grundsätzlich nicht von den Krankenkassen übernommen und müssen als Eigenleistung getragen werden. Als psychotherapeutische Praxis mache ich von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG Gebrauch. Daher wird für diese Leistungen keine Umsatzsteuer erhoben und ausgewiesen – der vereinbarte Honorarsatz ist für Sie somit der Endpreis ohne versteckte Zusatzkosten.
Verbindlichkeit & Ausfallhonorar
Die vereinbarte Sitzungszeit ist exklusiv für Sie reserviert. Absagen sind bis 48 Stunden vor dem Termin kostenfrei möglich. Bei kurzfristigeren Absagen wird ein anteiliges Ausfallhonorar berechnet, da der Termin in der Regel nicht neu vergeben werden kann.
Sollte eine kurzfristige Weitervergabe möglich sein, entfällt selbstverständlich das Ausfallhonorar.