Gesetzliche Versicherte

Als reine Privatpraxis für Psychotherapie richtet sich mein Angebot in der Regel an Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahlende sowie an Klienten nach Arbeitsunfällen über die Berufsgenossenschaften. Dennoch ist es mir ein großes Anliegen, auch gesetzlich versicherten Menschen in akuten Belastungssituationen einen verlässlichen Weg zu einer zeitnahen Therapie aufzuzeigen.

Sollten Sie gesetzlich versichert sein und trotz intensiver Suche keinen zeitnahen Therapieplatz bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung finden, haben Sie das gesetzliche Recht, einen Platz in einer Privatpraxis im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens nach § 13 Abs. 3 SGB V bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen. Gerne begleite ich Sie auf diesem Weg.

Diese Unterlagen und Nachweise benötigen wir für den Antrag:

Um einen Antrag auf Kostenerstattung erfolgreich bei Ihrer Krankenkasse einzureichen, sind im Vorfeld einige formale Nachweise erforderlich. Ich unterstütze Sie gerne dabei, diese Dokumente strukturiert zusammenzustellen:

  • Das PTV-11 Formular: Sie benötigen zunächst eine psychotherapeutische Sprechstunde über die Terminservicestelle (Telefon 116117). Dort erhalten Sie das PTV-11 Formular mit dem Vermerk, dass ein dringender Behandlungsbedarf vorliegt, aber kein Kassenplatz vermittelt werden konnte.

  • Das Suchprotokoll: Dokumentieren Sie Ihre eigenen Bemühungen, indem Sie die Namen von mindestens 5 kontaktierten Kassentherapeuten, das Datum und die genannten Wartezeiten kurz notieren.

  • Die Notwendigkeitsbescheinigung: Ein kurzes Schreiben oder ein Konsiliarbericht von Ihrem/r Hausärzt:inoder Psychiater:in der die Dringlichkeit der Therapie bestätigt.

  • Ihr persönliches Anschreiben: Ein formloser, von Ihnen unterschriebener Antrag an Ihre Krankenkasse auf Kostenübernahme wegen Systemversagens.

  • Meine fachlichen Nachweise: Ich händige Ihnen alle notwendigen behördlichen Dokumente meiner Praxis aus (staatliche Approbationsurkunde und Arztregistereintrag), die der Kasse die qualifizierte und gleichwertige Behandlung garantieren.

  • Die fachliche Stellungnahme: Nach unserer ersten gemeinsamen Sitzung erstelle ich die erforderliche psychotherapeutische Begründung für Ihre Krankenkasse.

Eine Brücke in einer schwierigen Zeit

Mir ist bewusst, dass dieser bürokratische Weg im Vorfeld einer Therapie eine zusätzliche Herausforderung darstellen kann, wenn die eigenen Kräfte ohnehin geschwächt sind. Lassen Sie sich davon jedoch nicht entmutigen.

Für alle weiteren Fragen zum genauen Ablauf, zu den Formularen oder zur Kontaktaufnahme mit Ihrer Krankenkasse nehmen wir uns in einem ersten Gespräch ausreichend Zeit, um alles in Ruhe und Transparenz zu besprechen.

Weitere Informationen

📖 Lesetipp Infoblatt: Wenn ich keinen Therapieplatz finde - Antrag auf Kostenerstattungsverfahren