Behandlung nach Arbeitsunfällen
(Berufsgenossenschaften / BG)
Ein weiterer Schwerpunkt meiner Praxis liegt in der psychologischen Akutbehandlung nach Arbeitsunfällen, Wegeunfällen sowie bei berufsbedingten Traumatisierungen. Nach einem schwerwiegenden Ereignis am Arbeitsplatz ist eine zeitnahe Unterstützung entscheidend, um die Rückkehr in den Alltag und den Beruf bestmöglich zu begleiten. Als Privatpraxis bin ich darauf ausgerichtet, Ihnen diese Hilfe ohne monatelange Wartezeiten zu ermöglichen.
Vollständige Kostenübernahme
Die Kosten für die Behandlung werden von den zuständigen Berufsgenossenschaften (BG) oder Unfallkassen vollumfänglich und für Sie komplett zuzahlungsfrei übernommen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Unfallversicherungsträger, Sie müssen nicht in Vorleistung treten.
Der Weg in meine Praxis: Die notwendigen Schritte im Vorfeld
Damit das Psychotherapeutenverfahren über die Berufsgenossenschaft fehlerfrei eingeleitet werden kann, sind vorab folgende Schritte wichtig:
Die Unfallmeldung: Das Ereignis muss bei Ihrem Arbeitgeber offiziell als Arbeits- oder Wegeunfall gemeldet und dokumentiert sein.
Der Durchgangsarzt (D-Arzt): Sie benötigen im Vorfeld den Besuch bei einem D-Arzt oder den direkten Kontakt zur Berufsgenossenschaft, um die medizinische Notwendigkeit der psychotherapeutischen Mitbehandlung feststellen zu lassen.
Die Genehmigung: Vor Beginn der Therapie beantragen wir gemeinsam bei der BG die Kostenübernahme für die ersten probatorischen Sitzungen, sodass wir direkt im Anschluss mit der gemeinsamen Arbeit starten können.